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Radon in Sachsen

RADON IN GEBÄUDEN SACHSENS IM VERGLEICH MIT ANDEREN STRAHLENBELASTUNGEN

  1. Strahlenexposition durch Rado
  2. Situation in Sachsen
  3. Internationale Situation zum Strahlenschutz (Daten im Vergleich)
  4. Abbildung 1:Durchschnittliche Strahlenbelastung in der BRD (aus natürlichen und künstlichen Quellen)
  5. Abbildung 2:Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft /GIB-99/
  6. Abbildung 3:Ausgewählte Untersuchungsgebiete für die Radon - Langzeitmessungen 1996 in Sachsen
  7. Abbildung 4:Radonverfügbarkeit in Sachsen /CUE-96/
  8. Abbildung 5:Radonkonzentration in Gebäuden Sachsens aus 721 Langzeit - Radonmessungen /SIG-97/
  9. Abbildung 6:Radonbilanz eines Wasserwerkes (Stadt Allendorf/Hessen & Bad Brambach /JTS-98/
  10. Tabelle 1:Beispiel der Schwankungsbreiten der natürlichen Strahlenbelastung in der BRD
  11. Tabelle 2:Daten verschiedener Strahlenbelastungen /BMU-99/ im Vergleich mit Grenzwerten
  12. Schlussfolgerungen
  13. Literatur


Strahlenexposition durch Radon:

Die mittlere Strahlenexposition des Menschen durch natürliche Strahlenquellen beträgt in der BRD etwa 2,4 mSv pro Jahr. Ein wesentlicher Anteil der natürlichen Strahlenexposition ergibt sich durch die Inhalation von Radon und Radonfolgeprodukten infolge des Aufenthaltes in Häusern (s. Abb. 1 und Tab. 1). 

Das Radon und dessen radioaktive Zerfallsprodukte gelangen mit der Atemluft in den Atemtrakt, wo ihre energiereiche Alphastrahlung strahlenempfindliche Zellen erreicht und Lungenkrebs hervorrufen kann. Auf Grund neuer Erkenntnisse über die Wirkung des Radons wird - wie auch in den Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission - der Jahresaufenthalt in einer Wohnung mit einer Radonkonzentration von 250 Bq/m³ als gleichbedeutend mit einer effektiven Dosis von 4 mSv/a angesehen /SSK-94/. 

Im Jahresbericht 1998 des Bundesumweltministeriums wird zur Radonproblematik mitgeteilt, dass bisher vorliegende Ergebnisse darauf hinweisen, dass bei einer Radonkonzentration ab 400 Bq/m³ Raumluft mit einem erhöhten Lungenkrebsrisiko zu rechnen sei. Dies werde auch durch internationale Untersuchungen belegt. In Deutschland seien die Bewohner von etwa 57.000 Häusern einem erhöhten Lungenkrebsrisiko durch das radioaktive Edelgas Radon ausgesetzt. Ca. 5% der 36.000 Todesfälle (pro Jahr) infolge Lungenkrebs sind auf Radoneinwirkung zurückzuführen /BMU-99/ - das wären jährlich 1.800 “Strahlentote”.

Inhalt


Situation in Sachsen:

  • Bei ca. 800.000 Personen in Sachsen ist mit erhöhter Radonbelastung zu rechnen /SIG-97/.
  • Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung erließ 1995 eine Förderrichtlinie  bezügl. Maßnahmen zur Reduzierung hoher Radonkonzentrationen in Gebäuden /SMU-95/. 
  • 30% bzw. bis zu 80% der Aufwendungen werden finanziert, falls die Radonkonzentration >1000 Bq/m³ ist
  • Förderprogramm ist bisher in Europa einmalig.
  • 721 Radon-Langzeitmessungen im Frühjahr und im Herbst 1996 in 68 Gemeinden Sachsens im Rahmen  eines Vorhabens des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung (s. Abb. 3)
  • Methodik zur Identifikation von Bereichen mit hoher Radonbelastung wurde entwickelt.
  • Bei 65 % der untersuchten Häuser lag die ermittelte Radonkonzentration oberhalb 250 Bq/m³.
  • 19,8 % der Messwerte lagen sogar oberhalb von 1000 Bq/m³ (s. Abb. 5).
  • Strahlenbelastung: je nach Aufenthaltszeit kann die Dosis zum Teil weit über den Grenzwerten  für beruflich strahlenexponierte Personen liegen (vgl. Tab. 2).

Inhalt


Internationale Situation zum Strahlenschutz (Daten im Vergleich)

Allgemeiner Strahlenschutz:

  • In Deutschland: Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen 50 mSv/a für Personen in außerbetrieblichen Überwachungsbereichen 1,5 mSv/a (kann im  Ausnahmefall durch die Behörde auf 5 mSv/a erhöht werden)
  • Die Empfehlung der ICRP 60 /ICR-91/ schlägt für beruflich strahlenexponierte Personen einen über 5 Jahre gemittelten Grenzwert der effektiven Dosis von 20 mSv/a (100 mSv in 5 Jahren) vor, wobei  in einem Einzeljahr die 50 mSv nicht überschritten werden dürfen.
  • Für die Bevölkerung beträgt der über 5 Jahre gemittelte Grenzwert der effektiven Dosis 1 mSv/a. 

Strahlenschutz bezüglich Radon:

  • Die europäische Richtlinie 90/143/Euratom /REG-90/ sieht vor, einen Planungswert bei Neubauten von  200 Bq/m³ und als Referenzwert, oberhalb dessen Gegenmaßnahmen einzuleiten sind, von 400 Bq/m³.
  • Die europäische Richtlinie 96/29/Euratom /REG-96/ legte Sicherheitsnormen für den Schutz der Ge sundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlung  auch für "Arbeiten fest, bei denen das Vorhandensein natürlicher Strahlenquellen die Exposition der  Arbeitnehmer oder von Einzelpersonen der Bevölkerung so erheblich erhöht, dass dies aus der Sicht  des Strahlenschutzes nicht außer Acht gelassen werden darf".
  • Die ICRP-Empfehlungen Nr. 65 /ICR-93/ schlagen einen Einbeziehungswert im Bereich von  500 ... 1500 Bq/m³ vor, oberhalb dessen Strahlenschutzmaßnahmen durchgeführt werden sollten.
  • Rechtliche Regelungen zu Sanierungserfordernissen u. Grenzwerten gibt es bisher nur in der Schweiz  und in England (Schweiz seit 1994 /SSS-94/: Grenzwert für die Radonkonzentration in Wohn- und  Aufenthaltsräumen 1000 Bq/m³; Grenzwert für Radonkonzentrationen im Arbeitsbe reich 3000 Bq/m³; bei Neubauten 200 Bq/m³; Umbauten bzw. Sanierungen 400 Bq/m³). 
  • Für die Problemstellung "Radon in Häusern" wurden bisher keine internationalen Empfehlungen in  deutsche Rechtsgrundlagen umgesetzt. Die neue Strahlenschutzverordnung sieht in der Novellierung  dazu nichts vor. 
  • In Umsetzung der EU-Grundnormen /REG-90 & 96/ in der BRD wird nur der Grenzwert von 3000 Bq/m³  an ausgewählten Arbeitsplätzen eingeführt (Wasserwerke, Schaubergwerke, Kurbäder etc.).
  • Empfehlungen (aber keine Grenzwerte, d.h. keinerlei Rechtsanspruch) gab Strahlenschutzkommission der BRD 1994 in /SSK-94/ für repräsentative Werte der Radonkonzentration im Wohnbereich:
    • 250 Bq/m³ gilt als obere Grenze des Normalbereiches. 
    • 250 Bq/m³ bis 1.000 Bq/m³ gilt als Ermessensbereich für einfache Maßnahmen zur Reduzierung der Radonexposition. 
    • Oberhalb 1000 Bq/m³ sollte die Radonkonzentration unbedingt reduziert werden.

Inhalt


Abbildung 1: Durchschnittliche Strahlenbelastung in der BRD (aus natürlichen und künstlichen Quellen)

Inhalt


Abbildung 2: Radonaktivitätskonzentration  in der Bodenluft /GIB-99/

Inhalt


Abbildung 3: Ausgewählte Untersuchungsgebiete für die Radon - Langzeitmessungen 1996 in Sachsen

Inhalt


Abbildung 4: Radonverfübarkeit in Sachsen  /CUE-96/

Inhalt


Abbildung 5: Radonkonzentration  in Gebäuden Sachsens aus 721 Langzeit - Radonmessungen /SIG-97/

Inhalt


Abbildung 6: Radonbilanz eines Wasserwerkes (Stadt Allendorf/Hessen & Bad Brambach /JTS-98/

Inhalt


Tabelle 1: Beispiel der Schwankungsbreiten der natürlichen Strahlenbelastung in der BRD

Quellen der natürlichen Strahlenbelastung

mittlere Jahresdosis in mSv

Schwankungsbreite in mSv

Kosmische Strahlung (von Meereshöhe bis 1000 m) max. auf Zugspitze = 1,2 mSv/a

0,25...0,75

0,5

Terrestrische Strahlung (Schleswig-Holstein bis Bayrischer Wald) max. Wert 450 nSv/h = 3,9 mSv/a

0,14...1,46

1,5

Wohnen in Holzhäusern oder in Beton- bzw. Natursteinbauten

0,6...3,0

2,5

Eigenstrahlung des Körpers

0,2...0,4

0,2

Radon in Gebäuden zu Wohnzwecken

0,4...250

250

 

Inhalt


Tabelle 2: Daten verschiedener Strahlenbelastungen /BMU-99/ im Vergleich mit Grenzwerten

Grenzwerte bzw. Art der Strahlenbelastung

max. Radon- konzentration

Vergleichswerte
(effektive Dosis)

Grenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen (jedoch bei Dauerbelastung max. 100 mSv in 5 Jahren)

 

50 mSv/a                            = 20 mSv/a

Grenzwert bei Sanierung der Wismut-Altlasten (Dosis ergibt sich vor allem aus Radon & Radon-Folgeprodukten)

50 Bq/m³

1,0 mSv/a

Radon in Atemluft im Endlager Morsleben (Kerntechnik) max. Jahresmittelwert für die beruflich strahlenexpon. Personen  (bei einer Aufenthaltszeit von 1600 Arbeitsstunden pro Jahr)

120 Bq/m³

0,35 mSv/a

Radon in Atemluft an Arbeitsplätzen gemäß europäischer Richtlinie 96/29/Euratom (Nicht-Kerntechnik) max. Jahresmittelwert für beruflich Radonexpon. Personen (bei einer Aufenthaltszeit von 1600 Arbeitsstunden pro Jahr)

3000 Bq/m³

8,8 mSv/a

1-jähriger Aufenthalt in einem Radon-belasteten Wohnhaus (Bevölkerung) 

bei 250 Bq/m³ 

bei 400 Bq/m³ 

bei 1.000 Bq/m³ (19,8% unserer Messwerte darüber !)

 bei 1.250 Bq/m³

 bei 15.000 Bq/m³

 

 

                                                       4 mSv/a 

6,4 mSv/a 

16 mSv/a

 20 mSv/a

 240 mSv/a

Durchschnitt der natürlichen Strahlenbelastung in der BRD

 

2,4 mSv/a

Durchschnittl. natürliche und künstliche Strahlenbelastung (BRD)

 

4 mSv/a

Durchschnittl. berufliche Strahlenbelastung (für 330 000 Personen)

 

0,24 mSv/a

1 Jahr am KKW-Zaun

 

0,005 mSv/a

CASTOR-Transport (in 2 m Abstand vorbeifahrend)

 

0,0003 mSv

1 Ferienflug (mit insgesamt 10 h Flugdauer)

 

0,05 mSv

1 Röntgenuntersuchung (Brustkorb)

 

0,1...0,3 mSv

Radioaktiver Fall-out aus früheren Kernwaffentests (1998 in BRD)

 

<0,01 mSv/a

Auswirkungen Tschernobyl-Havarie (Dosisbeitrag 1998 in BRD)

 

<0,02 mSv/a

Inhalt


Schlussfolgerungen

Ausgehend von den erreichten Ergebnissen und Erfahrungen des im Jahre 1996 durchgeführten SMU-Vorhabens /SIG-97/ in Sachsen ergeben sich folgende Schlußfolgerungen:

  • Aufklärung der Bevölkerung zum Radon-Gesundheitsrisiko.
  • Sanierungsmaßnahmen in Häusern mit Radonkonzentrationen größer 1000 Bq/m³sollten (wie in Sachsen) bundesweit staatlich gefördert werden.
  • Radon-Langzeitmessungen in öffentlichen bzw. kommunalen Gebäuden sind insbesondere in Gebieten erhöhter Radon-Konzentration angezeigt.
  • Eine rechtliche Klarstellung zu den Sanierungsverpflichtungen ist erforderlich.
  • Die Festlegungen von Grenzwerten zur Radon-Konzentration in Wohngebäuden sollte bei der Novellierung der Strahlenschutzverordnung berücksichtigt werden.
  • Nutzung der Erfahrungen des Radon-Programmes der Schweiz.

Inhalt


Literatur

/BMU-99/

 Jahresbericht des BMU: Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung 1998; Berlin, November 1999

/CUE-96/

Consulting und Engineering GmbH Chemnitz: Karte der Radonverfügbarkeit im Freistaat Sachsen; 1996

/GIB-99/

Geologisches Institut der Universität Bonn: Karte der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft;1999

/ICR-91/

International Commission on Radiological Protection: Recommendations of the International  Commission on Radiological Protection; ICRP Publication 60; Annals of the ICRP, Band 21, Nr. 13, 1991

/ICR-93/ 

International Commission on Radiological Protection: Protection against Radon-222 at Home and at Work; ICRP Publication 65; Annals of the ICRP, Band 23, Nr. 2,1993

/JTS-98/

 H. Hingmann et al.: "Radoneinträge und -austräge in Wasserwerken"; 30. Jahrestagung des Fachverbandes Strahlenschutz und des Österreichischen Verbandes Strahlenschutz; Lindau 28.09.-02.10.98; S. 544

/REG-90/

Richtlinie 90/143/Euratom: Empfehlungen der Kommission vom 21.Februar 1990 zum Schutz der Bevölkerung vor Rn-Exposition innerhalb von Gebäuden; Amtsblatt der EG Nr. L 080; Brüssel, 27.03.90 

/REG-96/

Richtlinie 96/29/Euratom: Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen vom 13.05.1996; Amtsblatt der EG Nr. L 159; Brüssel, 29.06.96

/SIG-97/

Stoller Ingenieurtechnik GmbH: Konzeption zur Umsetzung/Realisierung von Maßnahmen zur Ermittlung und Minderung hoher Radonkonzentrationen in Gebäuden; Bericht SIG 05/97; Dresden, März 1997

/SMU-95/ 

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung: Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen im Bereich Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen vom 31.03.95; Sächsisches Amtsblatt Nr. 25 vom 26.05.95

/SSK-94/

 Strahlenschutzkommission der Bundesrepublik Deutschland: Strahlenschutzgrundsätze zur Begrenzung der Strahlenexposition durch Radon und seine Zerfallsprodukte in Gebäuden; Empfehlung der Strahlenschutzkommission vom 30.06.1994; Bundesanzeiger Nr. 155 vom 18.08.94

/SSS-94/ 

Strahlenschutzverordnung (StSV) der Schweiz vom 22. 06.94

Inhalt

 

Text von Michael Thiel (Nuc-Tec-Team)
fachliche Beratung: L. Schneider